Anweisung Parken am Reuthinger Weg

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Mehrmals haben wir bereits auf die Einhaltung der Parkvorschriften hingewiesen, trotz ausreichenden Parkmöglichkeiten kommt es aber immer wieder zu Verstößen beim Parken.

Es ergeht daher an alle Besucher und Vereinsmitglieder folgende Weisung:

– Parken auf Anliegerwiesen ohne Einweisung ist verboten
– Parken im Halteverbot, auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung, vor Zufahrten oder vor Parkplätzen mit der Kennzeichnung „Parken verboten“ ist nicht erlaubt
– Das kurzfristige Halten in diesen Bereichen (zum Holen und Bringen von Schützlingen) ist ebenfalls untersagt
– Das Halten in zweiter Reihe ist untersagt

Es stehen aktuell genügend gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung, wir bitten diese auch zu Nutzen.

Wir behalten uns vor, etwaige Verstöße zur Anzeige zu bringen.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis, aber mehrmalige Hinweise auf Parkproblematik und Parkverhalten haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Mit freundlichen Grüßen und mit der Bitte um Verständnis

Dr. Johannes Stamm
Jugendleiter und stellv. Vorsitzender